Steuerkanzlei in Stuttgart

Steuerberatung, die Sie verstehen.

Ob Sie angestellt sind, selbstständig arbeiten oder ein Unternehmen führen: Wir kümmern uns um Ihre Steuern, behalten Fristen im Blick und erklären Ihnen jeden Schritt verständlich.

Themenkarte

Worum geht es bei Ihnen?

Blick über Stuttgart mit dem Fernsehturm

Leistungen

Was wir für Sie übernehmen

Von der jährlichen Steuererklärung über die laufende Buchhaltung bis zum Jahresabschluss – alles aus einer Hand.

Privat

Steuererklärungen

Einkommensteuer für Angestellte, Rentner, Selbstständige und Familien.

Laufend

Finanzbuchhaltung

Belege digital erfassen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, monatliche Auswertungen.

Selbtständige

Einnahmen­überschuss­rechnung (EÜR)

Für Freiberufler und kleinere Betriebe: Wir erstellen Ihre EÜR samt Anlage EÜR und stimmen sie mit Ihrer Steuererklärung ab.

Jährlich

Jahresabschluss

Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und betriebliche Steuererklärungen für GmbH und bilanzierende Betriebe.

Vorausschauend

Steuerliche Beratung

Vor Investitionen, Rechtsformwahl oder familiären Veränderungen zeigen wir Ihnen die steuerlichen Folgen.

Begleitung

Bescheidprüfung und Einspruch

Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und legen Einspruch ein, wenn das Finanzamt von Ihrer Erklärung abweicht.

Zielgruppen

Ihre Situation im Blick

Jede Lebens- und Unternehmenssituation bringt eigene steuerliche Fragen mit. Wählen Sie, was auf Sie zutrifft.


Für Privatpersonen

Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, achten auf alle Werbungskosten und Abzüge und prüfen den Bescheid. Auch bei Vermietung, Kapitalerträgen oder einer Erbschaft sind Sie bei uns richtig.

  • Einkommensteuererklärung
  • Werbungskosten und Sonderausgaben
  • Kapitalerträge und Renten
  • Erbschaft und Schenkung

Hände unterschreiben ein Dokument auf einem Holztisch

Für Selbstständige und Freiberufler

Von der Einnahmenüberschussrechnung bis zur Umsatzsteuer: Wir übernehmen die laufenden Pflichten, damit Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können.

  • Einnahmenüberschussrechnung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Einkommensteuer und Vorauszahlungen
  • Digitale Belegablage

Schreibtisch aus Nussbaumholz am Fenster mit Bildschirm und Pflanzen

Für Unternehmen

Für GmbHs, Personengesellschaften und Einzelunternehmen übernehmen wir Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen aus einer Hand und beraten Sie zur passenden Struktur.

  • Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Rechtsformwahl und Umstrukturierung

Bürogebäude, Fassade

Ablauf

So beginnt die Zusammenarbeit

Vom ersten Brief bis zum festen Ansprechpartner – Schritt für Schritt, wie nach einem Bauplan.

Kontakt aufnehmen

Sie schreiben uns eine E-Mail oder nutzen das Formular und schildern kurz Ihr Anliegen.

Erstgespräch

Am Telefon, per Video oder in der Kanzlei besprechen wir Ihre Situation, Fristen und die nächsten Schritte.

Unterlagen und Einschätzung

Sie reichen Ihre Unterlagen ein, wir sichten sie und nennen Ihnen den voraussichtlichen Aufwand.

Ihr fester Ansprechpartner

Wir erstellen Erklärungen und Abschlüsse – und Sie haben eine Person, die Ihre Steuern kennt.

Team

Die Menschen hinter Ihrer Erklärung

Ein kleines, eingespieltes Team — Sie wissen immer, wer Ihre Unterlagen bearbeitet.

Heiko Mangesius, Steuerberater

Heiko Mangesius

Steuerberater, Inhaber

Hermann Linse, Bilanzbuchhalter

Hermann Linse

Bilanzbuchhalter, Dipl. Ing. Steuersachbearbeiter

Aneta Willisch, Steuerfachangestellte

Aneta Willisch

Steuerfachangestellte

Horst Mangesius, Steuersachbearbeiter

Horst Mangesius

Steuersachbearbeiter

Dominik Mangesius, IT-Beauftragter

Dominik Mangesius

IT- und Digitalisierungsbeauftragter

Zainab Nezami

Praktikantin

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns.

Für das erste Gespräch genügen meist Ihr letzter Steuerbescheid und eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens. Wenn Sie selbstständig sind, bringen Sie gern auch Ihre letzte Einnahmenüberschussrechnung oder Ihren letzten Jahresabschluss mit. Alles Weitere besprechen wir gemeinsam.

In der Regel nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Gebühr richtet sich dabei meist nach dem Gegenstandswert, bei der Einkommensteuererklärung zum Beispiel nach der Summe Ihrer positiven Einkünfte. Im Erstgespräch erhalten Sie eine Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands.

Das hängt von Ihrer Situation ab. Verpflichtet sind Sie zum Beispiel bei der Steuerklassenkombination III/V, wenn Sie Lohnersatzleistungen wie Eltern- oder Kurzarbeitergeld von mehr als 410 € erhalten haben oder Nebeneinkünfte über 410 € hatten. Auch ohne Pflicht lohnt sich eine freiwillige Erklärung oft. Sie ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.

Ja. Sie können Belege digital hochladen oder per Post senden. Gespräche sind auf Wunsch auch per Video möglich, persönliche Termine in der Kanzlei ebenso.

Wenn Sie Ihre Erklärung über eine Steuerkanzlei abgeben, gilt eine verlängerte Frist, in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Wir behalten die Fristen für Sie im Blick und melden uns rechtzeitig, wenn wir Unterlagen brauchen.

Ja, jederzeit. Wir übernehmen die Daten Ihrer bisherigen Kanzlei und sorgen für einen reibungslosen Übergang.

Kontakt

Erstgespräch anfragen

Buchen Sie direkt einen Termin oder rufen Sie uns an.

Kanzlei
Epplestraße 81,
70597 Stuttgart

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Telefon0711 / 76 96 32 – 0

E-Mailinfo@steuerfox.de